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STK 2023 65

Unterlassung der Nothilfe, Diebstahl, BetmG, Widerruf, Landesverweisung

Schwyz · 2025-08-19 · Deutsch SZ
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Unterlassung der Nothilfe, Diebstahl, BetmG, Widerruf, Landesverweisung | Strafgesetzbuch

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Urteil vom 19.August 2025STK 2023 65MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichter Walter Züger, Jörg Meister,Monique Schnell Luchsinger und Veronika Bürgler Trutmann,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenStaatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Anklagebehörde, Berufungsführerin und Anschlussberufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt A.________,gegen1.B.________,Beschuldigter, Berufungsgegner und Anschlussberufungsführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt C.________,2.D.________, E.________ und F.________,Privatkläger und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwalt G.________,betreffendUnterlassung der Nothilfe, Diebstahl, BetmG, Widerruf, Landesverweisung(Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 21. Dezember 2022, SGO 2022 10);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben:A.Am Wochenende vom 1./2. August 2020 konsumierte H.________ sel. am Wohnort von B.________ und dessen Eltern I.________ und J.________ Alkohol und verschiedene Betäubungsmittel, u.a. ein Morphium-Gemisch, und verstarb in der Folge am frühen Sonntag. Im am 10. August 2020 eröffneten Strafverfahren (U-act. 9.1.005) klagte die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten am 4. März 2022 unter anderem wegen Unterlassung der Nothilfe im Sinne von

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichter Walter Züger, Jörg Meister,Monique Schnell Luchsinger und Veronika Bürgler Trutmann,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

Staatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Anklagebehörde, Berufungsführerin und Anschlussberufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt A.________,gegen1.B.________,Beschuldigter, Berufungsgegner und Anschlussberufungsführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt C.________,2.D.________, E.________ und F.________,Privatkläger und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwalt G.________,

betreffend

Unterlassung der Nothilfe, Diebstahl, BetmG, Widerruf, Landesverweisung